Geschäfts- und Lieferbedingungen
Mediasystem GmbH
21465 Reinbek
AGB
1. Präambel
1.1 Die allgemeinen Bedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart haben.
1.2 Einkaufsbedingungen des Bestellers, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Besteller zugrunde gelegt hat und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Abnahmeerklärung abgesandt haben.
2.2 Haben wir bei der Abgabe eines schriftlichen Angebotes eine Abnahmefrist gesetzt, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Käufer vor Fristablauf eine schriftliche Abnahmeerklärung abgesandt hat. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Dokumentationen, Preislisten, Prospekte
Die in Mediasystem Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Preise, Leistungen und dergleichen sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
4. Preise
Die von uns aufgeführten Lieferpreise verstehen sich grundsätzlich frei deutscher Grenze oder f.o.b. deutschem Flughafen bzw. f.o.b. deutschem Seehafen, einschließlich Verpackung in Standardkartons. Falls für den Übersee-Export oder sonstige Spezialverwendung Sonderverpackung gewünscht wird, kann dies von Fall zu Fall gegen Berechnung der Extrakosten geschehen. Für den Fall, dass Sonderwünsche hinsichtlich des Versandes zum Bestimmungsort (Bahnexpress, Luftfracht etc.) in Anspruch genommen werden, stellen wir die zusätzlichen Kosten dem Besteller in Rechnung.
5. Lieferungen
Unsere Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei etwaiger Terminüberschreitung ist der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Schadenersatzpflicht beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wird die Leistung aus Gründen unmöglich, die wir nicht zu vertreten haben, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder nur teilweise erfüllen.
6. Versicherung
Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind, sind alle Sendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die “frei” oder “frei Haus” geliefert werden, nach den Bestimmungen des SVS/RVS versichert. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit Übergabe an den Beförderer auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden. Falls eine Versicherung von Haus zu Haus ausdrücklich gewünscht wird, muss diese bei der Bestellung speziell angegeben werden. Die Versicherungsprämien werden von uns dem Besteller in Rechnung gestellt.
7. Bezahlung
Zahlungen haben – falls nicht etwas anderes in unseren Auftragsbestätigungen vereinbart wird – 21 Tage nach Rechnungsdatum rein netto bzw. 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu erfolgen. Grundsätzlich hat die Zahlung in Euro zu erfolgen. Für nicht rechtzeitige Zahlungen berechnen wir vom Tage der Fälligkeit an die für kurzfristige Kredite banküblichen Zinsen; dem Schuldner bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis dafür zu führen, dass uns kein oder nur geringer Schaden entstanden ist. Bis zur Bezahlung können wir an weiteren Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Kaufgegenstände. Für die Gewährleistungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dass in der Garantiekarte oder durch Einzelvereinbarungen weitergehende Zusagen gemacht werden. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach dessen Feststellung bekanntgibt und genau bezeichnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt (nachstehend Vorbehaltsware) mit den nachgenannten Erweiterungen. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer (Vorbehaltsware). Bei Weiterverarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit den anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für Miteigentum gilt entsprechend, was nachstehend zur Vorbehaltsware und zum Vorbehaltseigentum vereinbart ist. Die Einräumung des Besitzes an Vorbehaltsware wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Ware für uns verwahrt. Der Käufer ist zum Weiterverkauf im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. In Höhe des geschuldeten Einkaufspreises für die weiterverkaufte Ware tritt er sicherungshalber seine Forderungen gegen den Kunden aus dem Weiterverkauf schon jetzt an uns ab. Er hat den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben, wenn er nicht gegen Barzahlung verkauft.
10. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11. Warenzeichen, Namensschutzrechte
Der Gebrauch unserer Warenzeichen und Namensschutzrechte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Reinbek. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Scheckklagen, ist Reinbek, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Die Verhandlungssprache für alle Verträge ist deutsch.
13. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.